Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebotsangaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Will der Angebotsempfänger ergänzende Informationen, so wollen wir bemüht sein, diese unter dem gleichen Vorbehalt für ihn zu beschaffen.
2. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden.
3. Ist ein von uns angebotenes Objekt dem Interessenten bereits bekannt, so ersuchen wir ihn, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Unsere Provisionssätze richten sich nach dem allgemein üblichen Standard, bzw. beim Verkauf von Immobilien nach den Bestimmungen BGB § 652 – § 655 sowie § 656 a – d.:
5. Unsere Provisionsforderung entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die zusätzliche Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
6. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
7. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder ihn die Vertragschließenden einvernehmlich wieder aufheben. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens einer Vertragspartei rückgängig gemacht wird.
8. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
9. Erfüllungsort – bei Aufträgen von Kaufleuten auch Gerichtsstand – ist Marburg.
Stand: Oberweimar im Januar 2021